Die Partnerschaft für Demokratie ist ein Netzwerk aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik, das demokratische Beteiligung und Demokratie in der Stadt Göttingen fördert sowie Problemlagen und Bedarfe in der Auseinandersetzung mit menschenverachtenden Einstellungen und Handlungen erkennt und entschieden entgegenwirkt.

Die Partnerschaft für Demokratie wird durch das BMFSFJ gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben“.

Der Förderzeitraum der beiden Förderfonds ist auf das laufende Kalenderjahr beschränkt. Alle Projekte müssen jeweils bis zum 31.12. abgeschlossen sein. Die Beantragung ist nach Rücksprache mit der Koordinierungs- und Fachstelle möglich.

Förderfähig sind grundsätzlich Projekte, die mit den Zielen der Partnerschaft für Demokratie im Einklang stehen.

Die Ziele sind im Einzelnen:

  • Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort;
  • Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung;
  • Stärkung des öffentlichen Engagements gegen bzw. der Widerstandsfähigkeit und der gesellschaftlichen Sensibilisierung für rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Aktivitäten sowie andere demokratiefeindliche Phänomene;

Daraus leitet sich ab, dass Projekte mit folgenden Zielen und Inhalten gefördert werden können:

  • Stärkung einer lebendigen, vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort.
  • Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung, einschließlich Entwicklung und Erprobung innovativer Beteiligungsansätze.
  • gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Aktivitäten sowie andere demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene und Stärkung des öffentlichen Engagements hiergegen.
  • Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere auch gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit und Homo- und Transfeindlichkeit.
  • Stärkung der Selbstorganisation und -hilfe in den Themenfeldern unter verstärktem Einbezug u. a. von Migrantenselbstorganisationen und religiösen Gemeinden.
  • Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in allen Themenfeldern des Programms, insbesondere zum Abbau von Ressentiments und zur Prävention vor Gewalt, Hetze und Feindseligkeiten gegenüber Zuwanderinnen und Zuwanderern.
  • Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens,
    des bürgerschaftlichen Engagements und einer aktiven Bürgerbeteiligung,
    des interkulturellen und interreligiösen Zusammenlebens und
    der Anerkennung vielfältiger Lebensformen (Diversity-Orientierung).
  • Stärkung der Reaktionsfähigkeit auf sozialräumliche Konfliktlagen.

Förderfähig sind ausschließlich Projekte, für die andere Fördermöglichkeiten nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen. Insbesondere Maßnahmen, die aus Regelangeboten des Bundes, des Landes oder der Kommune finanziert werden können, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Gegebenenfalls sind im Antrag Abgrenzungen zu in der Region bereits gegebenen Maßnahmen und die Alleinstellungsmerkmale des geplanten Vorhabens darzustellen.

Nicht gefördert werden insbesondere:

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen;
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen;
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können;
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können;

Maßnahmen die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt sind;

In der Stadt Göttingen liegt der Fokus insbesondere auf der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen sowie Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit Das Thema Jugendpartizipation, hier insbesondere die Partizipation und Aktivierung von bislang marginalisierten Milieus und Sozialräumen, ist einer der inhaltlichen Schwerpunkte der Partnerschaft für Demokratie in der Stadt Göttingen.

Die Partnerschaft für Demokratie zielt auf alle im Fördergebiet Stadt Göttingen lebenden Menschen. Die Zielgruppen im Fördergebiet sind im Einzelnen:

  • Kinder;
  • Jugendliche bis 27 Jahre (§7 I Nr. 3 SGB VIII);
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte;
  • Erzieher*innen, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte;
  • Multiplikator*innen;
  • Lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen

Förderfähig sind Sachkosten einschließlich Honorare.

Es gilt keine Förderhöchstgrenze, allerdings sollten Antragstellende beachten, dass die Partnerschaft für Demokratie in der Stadt Göttingen beabsichtigt, im Rahmen ihres Förderzeitraums eine Vielzahl von Projekten zu unterstützen.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Fehlbedarfsfinanzierung. Eigen- und Drittmittel müssen im Rahmen der Projekte vorrangig ausgegeben werden.

Antragsberechtigt sind nichtstaatliche gemeinnützige Institutionen, Organisationen und Vereine, deren beantragte Projekte und Maßnahmen sich an die Menschen im Fördergebiet richten.

Die Bescheinigung der Gemeinnützigkeit muss zur Antragsstellung vorliegen. Einzelpersonen sind nur in Kooperation mit einer Einrichtung antragsberechtigt, die als Träger*in des Projektes fungiert.

Interessensbekundungen und Anträge auf Förderung sind in schriftlicher Form unter der Verwendung des Antragsformulars an die externe Koordinierungs- und Fachstelle zu senden.

Frederik Abrahams, externe Koordinierungs- und Fachstelle
Email: pfd@jugendhilfe-goettingen.de
Tel.: 0551/7079423
Jugendhilfe Göttingen e.V.
Untere Karspüle 12
37073 Göttingen

Die eingegangenen und mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle rückgesprochenen Anträge werden an die Gremien zur Beratung weitergeleitet und entschieden. Über die Gewährung der Zuwendung entscheiden die jeweiligen Gremien der Partnerschaft für Demokratie und das federführende Amt in der Stadt Göttingen. Die Entscheidung wird kurzfristig in schriftlicher Form durch die Koordinierungs- und Fachstelle mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Grundlage der Förderung bilden die Fördergrundsetze des Bundesprogramms Demokratie Leben. Der Förderung liegen ergänzend die Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) zugrunde.