Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert zivilgesellschaftliches Engagement zur Stärkung der Demokratie und eines friedlichen, respektvollen Zusammenlebens, für Teilhabe und die Arbeit gegen jede Form von gruppenbezogener Menschen- und Demokratiefeindlichkeit. Die über 300 Partnerschaften für Demokratie in Deutschland sind Teil des Bundesprogramms und arbeiten an der Verwirklichung dieser Ziele ganz konkret auf Ebene der Kommunen und Landkreise.

Nur gemeinnützig tätige Organisationen, Vereine oder Träger können einen Antrag auf Förderung durch den Fonds für Einzelmaßnahmen stellen. Wichtig sind die anerkannte und nachweisbare Gemeinnützigkeit sowie eine Satzung. Jugendliche Einzelpersonen oder Gruppen mit Projektideen bis 500€ können sich hier an den Stadtjugendring und den unbürokratischeren Mikrofonds wenden.

Grundsätzlich nicht förderfähig sind…

…Maßnahmen, die überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen;
…Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen;
…Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden;
…Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können;
…Maßnahmen die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden;
…Maßnahmen, die aus Regelangeboten des Bundes, des Landes oder der Kommune finanziert werden können.

Grundsätzlich förderfähig sind…

…Maßnahmen, die auf im Fördergebiet (Stadt Göttingen) lebende Menschen abzielen;
…Maßnahmen zur Stärkung einer lebendigen, vielfältigen und beteiligungsförderlichen demokratischen Kultur und Zivilgesellschaft vor Ort;
…Maßnahmen zur Etablierung und Weiterentwicklung von innovativen Verfahren der demokratischen Beteiligung;
…Maßnahmen zur Informierung und Sensibilisierung in Bezug auf rechtsextreme, antisemitische, antiziganistische, islam-, homo-, transfeindliche oder rassistische Aktivitäten sowie andere demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene und Stärkung des öffentlichen Engagements hiergegen;
…Maßnahmen zur Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in allen Themenfeldern des Programms, insbesondere zum Abbau von Ressentiments und zur Prävention vor Gewalt, Hetze und Feindseligkeiten gegenüber Zuwanderinnen und Zuwanderern;
…Maßnahmen zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit auf lokale sozialräumliche Konfliktlagen.

Schauen Sie hier gern auch in die Übersicht bereits geförderter Projekte.

Ein Bündnis aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik entscheidet als zentrales Gremium der PfD über eingegangene Anträge. In der Regel stellen Antragstellende ihre Projekte nochmal persönlich auf der Bündnissitzung vor und beantworten Fragen der Bündnismitglieder. Das Bündnis entscheidet dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Anträge und die KuF informiert anschließend die Antragstellenden über die Entscheidung.
In seltenen Fällen ist auch ein einfacher Umlaufbeschluss der Bündnismitglieder in digitaler Form möglich.

Es wird dringend geraten möglichst frühzeitig einen ersten Kontakt zur KuF zu suchen, um Idee und Vorhaben mit ausreichend Vorlaufzeit zu besprechen und passende Beratungstermine zu verabreden. Die finale Version eines Antrags muss der KuF mindestens eine Woche vor der nächsten Bündnissitzung vorliegen. Es reicht hier zunächst aus, wenn der Antrag der KuF digital und nicht unterschrieben vorliegt. Die ausstehenden Termine der Bündnissitzungen finden sich hier. Der Förderzeitraum ist auf das laufende Kalenderjahr beschränkt. Alle Projekte müssen jeweils bis zum 31.12. abgeschlossen sein.

Ab 2025 werden Projekte auf der Basis von Maßnahmenpauschalen und damit als Festbetragsfinanzierung gefördert. Das bedeutet: Alle kalkulierten Ausgaben müssen über die Teilnehmenden- und/oder die Honorarpauschale gedeckt werden. Nähere Infos dazu bekommen Sie beim Beratungstermin mit der KuF. In Ausnahmefällen, also nur dann, wenn ein Projekt nicht über Pauschalen finanziert werden kann, bleibt weiterhin die Möglichkeit ein Projekt auf Basis eines verbindlichen Kosten- und Finanzierungsplans zu fördern.
Es gilt keine Förderhöchstgrenze, allerdings sollten Antragstellende beachten, dass die Partnerschaft für Demokratie in der Stadt Göttingen beabsichtigt, im Rahmen ihres Förderzeitraums eine Vielzahl von verschiedenen Projekten zu unterstützen.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Interessensbekundungen und Anträge auf Förderung sind in schriftlicher Form unter der Verwendung des Antragsformulars an die externe Koordinierungs- und Fachstelle zu senden.

Frederik Abrahams, externe Koordinierungs- und Fachstelle
Email: pfd@jugendhilfe-goettingen.de
Tel.: 0551/7079423
Jugendhilfe Göttingen e.V.
Untere Karspüle 12
37073 Göttingen

Die eingegangenen und mit der externen Koordinierungs- und Fachstelle rückgesprochenen Anträge werden an die Gremien zur Beratung weitergeleitet und entschieden. Über die Gewährung der Zuwendung entscheiden die jeweiligen Gremien der Partnerschaft für Demokratie und das federführende Amt in der Stadt Göttingen. Die Entscheidung wird kurzfristig in schriftlicher Form durch die Koordinierungs- und Fachstelle mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Grundlage der Förderung bilden die Fördergrundsetze des Bundesprogramms Demokratie Leben. Der Förderung liegen ergänzend die Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) zugrunde.